Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
(PRINZ Deutschland GmbH, Haselbachtal, Stand August 2024)
1. Abschluss und Inhalt des Vertrages
Für unsere Lieferungen und sonstigen Rechtsgeschäfte gelten allein die nachstehenden Bedingungen; alle, auch mündlich und telegrafischen anders lautende Abmachungen, Ergänzungen, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Eigenen Einkaufs- und Zahlungsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen.
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (Käufer) schließen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet werden. In diesem Fall sind wir einen Monat, gerechnet vom Datum des Angebotes, an diese gebunden, soweit nicht ausdrücklich im Angebot eine andere Frist angegeben ist.
Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sowie auf unserer Homepage im Internet sind annähernd, jedoch nur bestmöglich ermittelt und für uns unverbindlich.
3. Preise
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, in Euro ab Auslieferungslager Gersdorf und beinhalten weder Umsatzsteuer, noch Fracht, Versandverpackung und Versicherung.
4. Verpackung
Die Art der Versandverpackung erfolgt nach unserer sachgemäßen Bestimmung. Die Versandverpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Sie wird nur zurückgenommen, wenn ihre Rücksendung oder Rückgabe für uns spesenfrei erfolgt.
5. Versand
Der Versand erfolgt stets für Rechnung des Käufers. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. Sonderwünsche des Käufers (z.B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragung, eines bestimmten Spediteurs) werden gegen Berechnung etwaiger Mehrkosten soweit wie möglich berücksichtigt.
Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers zu seinen Lasten und für seine Rechnung. Die Gefahr geht bei jeder Art der Lieferung auf den Käufer über, wenn wir die Ware dem Transporteur übergeben.
6. Lieferung
Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten werden, so ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.
Schadensersatzansprüche aus Verzugsschäden sind ? soweit sie uns nicht vom Käufer schriftlich bei Vertragsabschluß mitgeteilt wurden – grundsätzlich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.
Ist die Einhaltung der Lieferzeit infolge von uns nicht beherrschbarer Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Feuer, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel , Aussperrung oder Streik bei uns, auf den Transportwegen oder unserem Zulieferanten nicht möglich, so verlängert sich die Lieferzeit ohne weiteres um die Dauer dieser Umstände. Sollten die hindernden Umstände länger als 2 Monate andauern, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
7. Beanstandungen, Mängelrügen, Rücksendungen
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung richten sich die Ansprüche des Käufers nach Ziffer 8. Rücksendungen dürfen nur im Einvernehmen mit uns vorgenommen werden.
Unangemeldete oder unfreie Rücksendungen werden von uns nicht angenommen. Der Käufer haftet immer für einen Minderwert und trägt bei einer durch uns unverschuldeten Rücksendung die Kosten dieser, sowie der Wiedereinlagerung (mind. ? 10,00)
8. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und für die Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder Funktionstüchtigkeit noch den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Beanstandung. Die Überprüfung der zugesicherten Eigenschaft sowie der Mängelhaftung obliegt dem Hersteller und kann erst nach der Einsendung entschieden werden.
Fehlt dem gelieferten Gegenstand eine zugesicherte Eigenschaft oder ist sie mit Mängeln behaftet, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen, so sind wir verpflichtet, den Mangel in angemessener Frist unentgeltlich nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zum frühestmöglichen Termin zu beheben.
Alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche des Käufers, die in einem Mangel der Lieferung oder einer von uns schriftlich zugesagten Eigenschaft von fabrikneuen Gegenständen (Waren/Güter) ihren Grund haben, verjähren ein Jahr nach Lieferung.
Bei gebrauchten Gegenständen (Waren/Gütern) ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit die gesetzlichen Regelungen der §§ 438 Abs. 1 Nr.2, 479 Abs. 1 und 634a Abs. 1 Nr.2 BGB längere Verjährungsfristen vorsehen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung, bei Zahlung durch Schecks oder Wechsel bis zu deren unwiderruflichen Gutschrift auf unserem Bankkonto, bleiben die von uns im Rahmen der Geschäftsbedingungen gelieferten Waren unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Der Käufer darf die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern. Er ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Zur Abtretung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer
ohne schriftliche Zustimmung nicht befugt. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten und Sicherheiten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Falls wir die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes oder anderen Gründen zurücknehmen, ist der Käufer zur spesenfreien Rückgabe verpflichtet, er haftet für einen Minderwert. Wir sind berechtigt, diese Waren abzuholen, wenn wir von unserem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen.
10. Zahlung
Unsere Rechnungen für Lieferungen sind mit Ablauf von 21 Tagen nach Lieferung bzw. Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Darüber hinausgehende Zahlungsbedingungen, insbesondere Fristveränderungen und/oder Skonti, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Mit Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ohne das es einer gesonderten Mahnung bedarf.
Wird das Zahlungsziel überschritten, hat der Käufer die jeweilige Forderung mit 8% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach § 247 BGB zu verzinsen.
Wir behalten uns jedoch vor, Aufträge von uns unbekannten oder unsolventen Käufern gegen Barzahlung, Nachnahme oder Vorkasse abzuwickeln. Die Höhe des Kundensaldenkontos liegt in unserem Ermessensspielraum. Bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung sowie bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen ? auch im Falle einer Stundung ? sofort fällig. Solche Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Lieferungen per Nachnahme zu versenden oder für diese Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei weiterem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Zahlungen dürfen nur an uns selbst oder an ausdrücklich schriftlich oder durch Inkassovollmacht legitimierte Personen geleistet werden. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
11. Sonstige Ansprüche
Eine Haftung für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhaft oder nachlässige Handlung durch den Käufer oder Dritte usw. entstanden sind, ist ausgeschlossen.
Alle unsere Beratungsleistungen erfolgen unverbindlich, soweit sie nicht eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft darstellen. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand der Kenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Sie befreien den Käufer oder Dritte nicht davon, sich selbst von der Eignung unserer Produkte und Verfahren für den jeweiligen Einsatzzweck zu überzeugen. Ein Haftungsanspruch kann daraus nicht hergeleitet werden.
12. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und dem Käufer ist das AG Kamenz, bzw. das LG Bautzen.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer ist unser jeweiliger Sitz. Die Geschäftsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Haager Abkommens von 1964 über Kauf und Kaufabschluss sind ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.